Eine vertrauensvolle, gleichberechtigte und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant muss durch Transparenz, auch bei dem Thema Vergütung gelebt werden. Aus diesem Grund werden die meisten Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet, soweit diese einschlägig ist oder keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt allgemein die Vergütung für steuerberatende Leistungen in Deutschland. Sie gilt für Tätigkeiten im Inland und für Steuerberater mit Sitz im Inland, jedoch nicht für vereinbarte Tätigkeiten. Steuerberater können von der StBVV abweichen, sofern sie dies schriftlich mit ihren Mandanten vereinbaren und bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Vergütung erfolgt in der Regel anhand von Wertgebühren, Betragsrahmengebühren oder Zeitgebühren, wobei der konkrete Betrag vom Gegenstandswert und anderen Faktoren abhängt.
Im Ergebnis erlaubt die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung eine transparente, planbare und faire Berechnungsgrundlage der Steuerberatungshonorare. Die Mittelgebühr stellt dabei einen hilfreichen Schätzwert dar, die regelmäßig bei Angelegenheiten von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad vorliegt und der Auftraggeber sich in normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen befindet.
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